Bohren
Bohrungen können unter nahezu jedem Winkel in Durchmessern von 20 bis 600 mm erstellt werden. Die mögliche Bohrtiefe hängt allerdings vom Bohrdurchmesser ab.
Konventionelle Kernbohrungen
Einsatzgebiet
- Einzelbohrungen für Leitungsdurchführungen in den Bereichen Sanitär, Heizung usw.
- Lüftung oder Kaminbau
- Entnahme von Bohrkernen für Qualitätskontrollen
- Bohrungen für Dübel, Anschlusseisen und Verankerungen
- Sackloch-, Stufen- und Reihenbohrungen
- Hilfsbohrungen für andere Rückbaumethoden (Eck- und Aufhängebohrungen usw.)
Trockenbohrungen
Neu führen wir auch staubfreie Trockenbohrungen bis Durchmesser 150 mm aus. Der entstehende Bohrstaub wird bei diesem Bohrgerät direkt am Gerät abgesaugt.
Einsatzgebiet
- Wasserempfindliche Umgebungen wie Trafostationen, Elektroverteilungen, Stellwerke, bewohnte Bereiche oder eingerichtete Büros, Arztpraxen etc.
- Objekte welche über keinen Wasseranschluss verfügen.
Vakuum statt Dübel
Normalerweise werden unsere, für die Bohrungen notwendigen Bohrständer an die Wand, resp. auf den Boden gedübelt, wodurch natürlich auch Dübellöcher entstehen. Wo es der Untergrund zulässt (glatte, tragfähige Fläche) kann der Bohrständer jedoch auch mittels Vakuumplatte auf den Untergrund befestigt werden, wodurch keine sichtbaren Verletzungen des Untergrundes und somit auch keine Nacharbeiten notwendig sind.
Einsatzgebiet
- Bohrungen durch feinkörnig verputzte Wände mit tragfähigem Verputzaufbau
- Bohrungen durch Böden und Wände mit tragfähigem Plattenbelag
Abtransport und Entsorgung
Gerne übernehmen wir für Sie auch die Organisation und Durchführung des Abtransports und der fachgerechten Entsorgung der herausgetrennten Elemente und Bohrkerne.
Ausmassvorschriften
(SIA NBV 721:2001)
A1 – Einzelbohrungen über 0.5m
- Einzelbohrlänge
- 0.51m – 1.0m = 10% (auf die gesamte Länge)
- Einzelbohrlänge
- 1.01m – 1.5m = 20% (auf die gesamte Länge)
- Einzelbohrlängen über
- 1.50m sind seperat zu beschreiben
A2 – Sacklöcher
- Bohrtiefe bis
- 1 x Durchmesser = 20%
- Bohrtiefe bis
- 2 x Durchmesser = 10%
- Bohrtiefe grösser
- 2 x Durchmesser = 5%
A3
Wenn die Anzahl Bohrungen gemäss Ausschreibung nicht seperat ausgemessen wird, werden pro Bohrung mindestens 0.12m Länge gemessen
A4
- Einfach geneigte Bohrungen
- +25%
A5
- Bohrung über Kopf
- +50%
Anschlüsse
Für die Arbeitsausführung werden folgende Elektroanschlüsse benötigt
Für die Arbeitsausführung wird ein Wasseranschluss benötigt (Aussenhahn 3/4 oder dgl.)
Inbegriffene Leistungen
- Beratung und Ausführung durch erfahrene Mitarbeiter
- Rücksichtnahme und Sorgfalt bei der Arbeitsausführung
- Strikte Einhaltung der vereinbarten Ausführungstermine
- Flexible, den örtlichen Verhältnissen angepasste Arbeitsausführung
- Kurzfristige Arbeitseinsätze
- Erschliessung der Einsatzstellen mit elektrischer Energie und Kühlwasser abbauseitigen Anschlüssen in maximal 50m Distanz
- Erstellen, Vorhalten und Abbrechen von Arbeitsgerüsten bis 3.0m Arbeitshöhe
- Absaugen von Kühlwasser mit Wassersauger
- Umstellen von Bohrloch zu Bohrloch resp. Frässchnitt zu Frässchnitt bis zu einer Distanz von 50m im gleichen Geschoss
- Umlegen von Betonteilen bei Fräsarbeiten
- Mehraufwand für Bündigschnitte
- Ausbau und Abtransport auf Baustellendeponie von Bohrkernen bis 25kg Gewicht
- Bei Bohrarbeiten: Durchtrennen von Bewehrungen und anderen Stahlteilen mit Stückschnittflächen unter 1.0cm2
- Bei Fräsarbeiten: Durchtrennen von Bewehrungen und anderen Stahlteilen mit Stückschnittflächen unter 3.0cm2
Nicht inbegriffene Leistungen
- Abschrankungen, Signalisation und allgemeine Beleuchtung der Baustelle
- Anpassen von bauseits erstellten Gerüsten
- Erstellen von Arbeitsgerüsten für Arbeiten über 3.00 m Arbeitshöhe
- Massnahmen zur Ortung von Bewehrungen und Leitungen
- Unterspriessen und Sichern von Betonkonstruktionen und Bauteilen
- Geländer oder Abdeckungen zur Sicherung bei ausgeschnittenen Öffnungen
- Spezielle Abdeck-und Schutzmassnahmen gegen Wasserschäden und Verschmutzung
- Entfernen oder Schützen von Wand-und Bodenbelägen sowie vorhandenen Einrichtungen
- Schneeräumung und Massnahmen gegen dasEinfrieren von Kühlwasser
- Lärmschutzmassnahmen
- Sondierbohrungen
- Sondermassnahmen für die Befestigung der Bohr-und Schneidgeräte (z.B. unebene Oberfläche)
- Mehraufwendungen für Schrägschnitte und Schrägbohrungen (Zuschlag 25%)
- Mehraufwand für Überkopf-Bohrungen (Zuschlag 50%)
- Umstellen der Bohr-und Fräsgeräte von Stockwerk zu Stockwerk
- Ausbauen von Bohrkernen mit stehender Bewehrung bei Sacklöchern und das Auskernen vonSchlitzen und Kanäle
- Massnahmen für Auffangen oder Ableiten von Wasser sowie das Entsorgen von Bohr-und Schneiderückständen
- Kosten für Energie-und Wasserverbrauch sowie Erstellen der notwendigen Stromanschlüsse
- Anzeichnen der Arbeitsstellen
- Kranzüge