Rechtliches
Haftung
Bei Bohr- und Fräsarbeiten übernehmen wir keine Haftung für:
- Schwächung von Bauteilen und statischen Systemen
- Beschädigung von Leitungen aller Art durch Kernbohrungen und Betonfräsungen sowie allfällige Folgeschäden
- Allfällige Schäden infolge Feuchtigkeit, Kühl- oder Spritzwasser an angrenzenden Bauteilen
Abklärungen
Diese Leistungen sind durch die Bauherrschaft oder den Auftraggeber vor Arbeitsausführung zu erbringen:
- Bei Eingriffen in Teile der Tragkonstruktion ist die Tragfähigkeit durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter zu ermitteln und dem Unternehmer mitzuteilen
- Fremdbauteile im Bohr- und Schnittbereich (z.B. Leitungen, Radiatoren, Beleuchtungskörper etc.) sind zu demontieren
- Die Lage von Leitungen, Kabeln und dergleichen (Elektro-, Wasser-,Druckluft-, Gas- oder Heizungsleitungen in Wänden und Decken) ist durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter zu ermitteln und dem Unternehmer mitzuteilen
- Allfällig vorhandene Leitungen im Bohr- und Schnittbereich sind ausser Betrieb zu setzen
- Bohrpunkte und Schnittlinien sind bauseits anzuzeichnen oder nach Absprache in vermassten Plänen durch die Bauleitung festzulegen